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Klauseln zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen sind unzulässig

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1.) Wer hat sich vor Gericht getroffen?
Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Versicherer Deutscher Ring trafen sich vor dem Bundesgerichtshof.

2.) Wer ist betroffen?
Alle Verbraucher, die eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung haben und diese Beitragsfrei gestellt haben oder stellen wollen oder diese gekündigt haben oder kündigen wollen.

3.) Was wurde vor Gericht entschieden?
Die für den Versicherungsnehmer nachteilige Verrechnung der Versicherungskosten (Prämien und Provisionen, welche gleich bei Vertragsabschluss fällig werden), dürfen nicht komplett zu Versicherungsbeginn auf die Versicherung gebucht werden. Die Versicherung muss die Kosten anteilig Monat für Monat verbuchen. Die Buchung der Kosten zu Beginn der Versicherungslaufzeit wird als gezillmertes Deckungskapital bezeichnet.

4.) Was bedeutet dies für die Betroffenen?
Wer seine Versicherung früh gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, hat so kaum oder gar nichts von den bisher eingezahlten Beiträgen zurückbekommen. Durch die Verbuchung der Kosten zu Versicherungsbeginn war die Versicherung im negativen Kapitalbereich und es bedarf etlicher Monate, bis überhaupt ein positives Deckungskapital auf dieser erreicht wird.

Durch die höchstrichterliche Entscheidung können Versicherungsnehmer auch rückwirkend diese Abrechnungspraxis für nichtig erklären, eine ungezillmerte Verrechnung der Kosten verlangen und damit sehr viel Geld von der Versicherung zurückbekommen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat hierfür auch einen Musterbrief veröffentlicht.

5.) Spende an die Verbraucherzentrale
Da die Verbraucherzentralen eine gemeinnützige Organisation sind und diese langjährigen Gerichtsprozesse nicht allein durch die staatlichen Zuwendungen führen können, bitten sie um Spenden. In diesem Fall geht es darum gleiche Urteile auch bei anderen Versicherern wie zum Beispiel Allianz, Ergo, Iduna und Generali zu erreichen, denn dieses Urteil gilt aktuell nur für den Deutschen Ring.

Spenden-Stichwort: „Lebens- und Rentenversicherung”.

Online-Spendenformular
– Überweisungen direkt auf das Konto 84 35 100 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10

6.) Urteile und Paragraphen
– Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03)
– Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2007 (IV ZR 321/05)
– Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2012 (IV ZR 201/10)
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 122/12 vom 25.Juli 2012
Urteil des IV. Zivilsenats vom 25.7.2012 – IV ZR 201/10
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg


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